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AGB des Ateliers Insa Mönig

 

In den nachfolgenden AGB folge ich der Empfehlung, „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kunsthandel“ nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrenkungen, die der Deutsche Kunsthandelsverband e. V. Am 14. Mai 2003 beim Bundeskartellamt angemeldet hat.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kunsthandel

 

Geltung

Die nachstehenden Bestimmungen sind für den Geschäftsverkehr zwischen Verkäufer und Käufer unter Ausschluss etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen verbindlich.

Angebote, Ansichtsbestellungen

Bis zur Annahme durch den Empfänger sind Angebote unverbindlich.

Festbestellungen haben in der Abwicklung Vorrang vor Ansichtsbestellungen.

Liefertermine

Liefertermine bedürfen, um verbindlich zu sein, der ausdrücklichen vertraglichen Festlegung.

Versand, Untersuchungspflicht

Die Versendung gekaufter Sachen auf Wunsch eines Käufers, der selbst Unternehmer ist, geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Käufer.

Nach Anlieferung hat der Käufer, der selbst Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen.

Außer in Fällen berechtigter Mängelrüge erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Mängelhaftung

Für die Beschaffenheit der Sachen übernimmt der Verkäufer keine Garantie im kaufrechtlichen Sinne; eine solche liegt insbesondere nicht in den Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen worden sind.

Für Sachmängel - zu denen auch die fehlende Echtheit eines Kunstwerks gehört - ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fiele grobes Verschulden zur Last. Die übrigen Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Sachen in (x) Jahr(en).

Handelt der Verkäufer als Kommissionär im eigenen Namen für fremde Rechnung, so ist seine Haftung für Sach- und Rechtsmängel gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fiele grobes Verschulden zur Last; die gegebenenfalls gegen seinen Auftraggeber (Kommittenten) bestehenden Ansprüche wird der Verkäufer an den Käufer abtreten.

Kaufpreis

Der Kaufpreis ist fällig bei Übergabe der Sachen.

Bei Barzahlungen ab 15 000 Euro ist der Verkäufer gehalten, Namen und Anschrift des Käufers anhand von Ausweispapieren festzuhalten.

Zahlungsverzug

Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis nicht spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung entrichtet. Während des Verzuges verzinst sich die Kaufpreisforderung mit 5 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB. Der Verkäufer kann einen weiter gehenden Schaden geltend machen.

Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gekauften Sachen geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

Aufrechnung

Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist 71735 Eberdingen (Kreis Ludwigsburg). Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs - CISG findet keine Anwendung.

Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

 

Desweiteren, und für alle anderen Verkaufsgegenstände, die nicht als Kunstwerke zu betrachten sind, sondern Kunsthandwerk und Geschenkartikel sind, gelten nachfolgende AGB (entnommen der Empfehlung der IHK):

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen für den nicht-kaufmännischen Verkehr

(Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)

 

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

 

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

 

§ 2 Überlassene Unterlagen

 

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

  1. In unseren Preisen ist keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung), jedoch Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend

  4. gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

 

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden,

  5. einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

  6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

 

  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

     

  9. § 8 Sonstiges

 

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.